Der richtige Umgang mit Wasserschäden

Vorgehensweise und wann die Versicherung zahlt

Jeder hofft von einem Wasserschaden verschont zu bleiben, doch wenn es einmal so weit ist, wissen nur die Wenigsten, was wirklich zu tun ist. Doch wer nicht sofort Maßnahmen einleitet, hat später mit zahlreichen Folgen und Schimmel zu kämpfen. Selbst ein kleiner nasser Fleck kann deshalb zu einem großen Aufwand werden. Doch woher kommt das Wasser in der Bausubstanz? Wie muss im Fall der Fälle gehandelt werden und wann bezahlt die Versicherung den Schaden? Diese und weitere Fragen sollen nun geklärt werden, damit beim nächsten Wasserschaden alles ganz schnell gehen kann:

Mögliche Ursachen für einen Wasserschaden

Woher der Wasserschaden im Endeffekt kommt, kann von zahlreichen unterschiedlichen Faktoren abhängen:

  • Folgen einer Überflutung oder von Hochwasser
  • Fehlinstallationen
  • Schäden durch Verschleiß und Alterserscheinungen
  • undichtes Dach
  • verstopfte Abflüsse
  • Rohrbruch
  • Undichte Wasch- oder Spülmaschinen
  • Schäden durch Korrosion oder Frost
  • Rückstau im Abwasserkanal

Je nachdem, woher der Schaden rührt, kann er auch unterschiedlich schnell und groß auftreten. So manches Mal handelt es sich um einen kleinen, scheinbar harmlosen Fleck an der Wand. Ein anderes Mal steht der Bewohner plötzlich knöcheltief im Wasser. Ist die Ursache nicht auf den ersten Blick ersichtlich, so muss diese erst einmal ausfindig gemacht und repariert werden. Dafür muss das Wasser abgeschaltet sein. Ansonsten sind natürlich alle Trocknungsmaßnahmen umsonst. Wer hier selbst nicht weiter kommt, kann sich einen entsprechenden Fachmann ins Haus holen. Liegt der Verdacht zum Beispiel auf den Rohren, so könnte ein Sanitärinstallateur durchaus weiterhelfen. Bei besonders drastischen Fällen steht ansonsten in der Regel auch die örtliche Feuerwehr stets zur Soforthilfe bereit.

Um einen Wasserschaden zu vermeiden, sollten die Rohre im Haus regelmäßig gewartet und erneuert werden.

Ganz wichtig: Strom ausschalten!

Doch damit die Feuerwehr im Endeffekt nicht auch noch wegen einem Brand kommen muss, ist eine Sache besonders wichtig und muss immer sofort beim Entdecken eines Wasserschadens durchgeführt werden: den Strom ausschalten. Denn die Kombination aus Strom und Wasser könnte nicht nur zu Kurzschlüssen führen, sie kann auch zur tödlichen Falle werden, wenn die Bewohner versuchen das Wasser aufzuwischen. Um weitere Schäden oder gar Unfälle zu vermeiden, ist diese deshalb die wichtigste Maßnahme beim Entdecken eines Wasserschadens, mag er auch noch so klein sein.

Den Wasserschaden freilegen

Bei großen Wassermengen gilt es diese erst einmal zu entfernen. Wo die Tücher nicht mehr reichen, kann die Feuerwehr mit leistungsstarken Pumpen nachhelfen. Anschließend sollte der Raum, in welchem der Schaden aufgetreten ist, komplett leer geräumt werden. So werden nicht nur Möbel entfernt, die Gefahr drohen zu schimmeln, auch die Wände und Böden werden freigesetzt, damit sich eine Firma für die Wasserschadensanierung ans Werk machen kann. Diese haben Erfahrung und auch entsprechende Utensilien für eine schnelle Abwicklung. Die Firma Mibag betont auf ihrer Webseite, dass immer auch die Schadensursache zu ermitteln. Schließlich seien nicht in jedem Schadensfall Umweltkatastrophen die Ursache. Weiteres Ziel ist es, so wenig Feuchtigkeit wie möglich im Haus zu behalten, denn diese birgt das gefürchtete Schimmelrisiko. Daher sollte viel gelüftet werden und alles Nasse, seien es Möbel, Einrichtungsgegenstände oder Kleidungsstücke, kommt bestenfalls raus aus dem Haus und wird irgendwo im Garten oder auf dem Balkon getrocknet.

Den Fehler beheben

Bevor das Wasser wieder eingeschaltet werden kann, muss natürlich noch der Fehler behoben werden. Handelt es sich um einen Rohrbruch außerhalb des eigenen Hauses, so ist das Wasserwerk dafür zuständig. Ansonsten muss auch hier der Profi geholt werden, um den identifizierten Fehler, zum Beispiel das undichte Rohr, fachmännisch und dauerhaft reparieren zu können. Lag die Ursache bei der Wasch- oder Spülmaschine, so sollte entweder eine neue gekauft werden oder es wird ein sogenannter Wasser- oder Auquastopp verbaut. Dieser verhindert in Zukunft das Ausfließen des Wassers im Schadensfall.

Die Bausubstanz trocken legen

Ist das Wasser schnell oder tief in die Bausubstanz eingezogen, so führt nichts an deren Trockenlegung vorbei. Dies wird häufig sogar dann nötig, wenn die Feuchtigkeit rein äußerlich nicht mehr zu sehen ist. Denn feuchtes Mauerwerk bildet nicht nur Schimmel, es verliert auch seine Stabilität und die isolierende Eigenschaft. Das daraus entstehende Raumklima ist gesundheitsschädlich und vor allem für Kinder auf Dauer gefährlich. Deshalb muss nach jedem Wasserschaden von einem Fachmann geprüft werden, ob eine Trockenlegung notwendig ist. Hat sich bereits Schimmel gebildet, so gibt es folgende Möglichkeiten, diesen wieder loszuwerden:

Wann zahlt die Hausratversicherung?

Wer all die genannten Maßnahmen aus der eigenen Tasche bezahlen muss, kommt hier schnell auf mehrere tausend Euro. Doch auch diejenigen Bewohner, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, können davon nicht immer profitieren. Wer sich nicht sicher ist, ob die Versicherung den Wasserschaden abdeckt, der kann zuerst einmal in den erhaltenen Versicherungsunterlagen nachlesen. In den meisten Fällen greift aber diese grundlegende Regelung:

Die Hausratversicherung übernimmt die gesamten Kosten für den Wasseraustritt sowie des beschädigten Mobiliars und weitere Gegenstände, wenn die Ursachen für den Wasserschaden

  • Rohrbrüche,
  • Waschmaschinenunfälle,
  • Leck-Schäden,
  • Beschädigungen an Wasserbetten oder
  • in anderen Wohnungen ausgelöste Schäden sind.

Je nach Vertrag, greift die Versicherung zudem bei höherer Gewalt, sprich Naturkatastrophen im Sinne von Lawinen, Erdrutschen, Hochwasser und Sturmfluten.

Wasserschäden durch „höhere Gewalt“, zum Beispiel Hochwasser, müssen in einer Hausratversicherung in der Regel extra vereinbart werden.

Zusätzliche Schäden an der Wohnung, einfache Durchnässungsschäden oder auch Wasserschäden außerhalb des Hauses allerdings, werden von der Versicherung nicht übernommen. Hier muss der Versicherte dann dennoch in die eigene Tasche greifen. Wer allerdings zur Miete wohnt, kann in der Folge eines Wasserschadens die Mietminderung verlangen. Mehr Informationen hierzu gibt es auf dieser Seite.

 

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